Kosten

Die Verordnung einer Psychotherapie erfolgt durch Ärzte. Oder Sie nehmen eine Psychotherapie auf eigene Initiative hin in Anspruch.

Die Verordnung einer Stimm- und Sprechtherapie inklusive Atemtherapie erfolgt durch Ärzte, die über Kenntnisse auf diesem Gebiet verfügen wie Phoniater, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Kieferorthopäden, Zahnärzte. Die Therapie durch mich erfolgt dann auf Grundlage dieser Verordnung.

Kosten für gesetzlich Versicherte

Stimm- oder Sprechtherapie (incl. Atemtherapie)

Meine Praxis ist von allen gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Die Kosten einer Stimm- oder Sprechtherapie (incl. Atemtherapie) werden – bis auf den gesetzlich festgelegten Eigenanteil des Patienten – von Ihrer Krankenkasse an mich gezahlt. Der Eigenanteil für gesetzlich krankenversicherte Erwachsene setzt sich zusammen aus der Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent und der Verordnungsgebühr in Höhe von 10 Euro pro Verordnung. Diese beiden Beträge sind aus verwaltungstechnischen Gründen zu Beginn der Therapie direkt an mich zu zahlen. Sie erhalten dafür eine Quittung. Nach Beendigung der Therapie stelle ich eine Rechnung abzüglich dieser beiden Beträge an Ihre Krankenkasse. Jugendliche unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit.

In der Regel erhalten Sie eine Erstverordnung für zehn Therapiestunden von je 45 Minuten. Je nach Bedarf erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Folgeverordnung für weitere zehn Therapiestunden von je 45 Minuten. In bestimmten Fällen – je nach Diagnose und Symptomatik – übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für weitere Folgeverordnungen in diesem Umfang.

Psychotherapie und Coaching

Eine Abrechnung über die Krankenkasse ist bei gesetzlichen Kassen durch eine Zusatzversicherung möglich. Anderenfalls werden die Kosten für eine hypnosystemische Psychotherapie und EMDR- traumatherapie von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

Kosten für privat Versicherte

Stimm- oder Sprechtherapie (incl. Atemtherapie)

Die Leistungen der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer werden von privaten Krankenkassen anerkannt. Abhängig von dem individuellen Versicherungsvertrag zwischen Versichertem und seiner privaten Krankenkasse kann ein Eigenanteil für Privatversicherte entstehen. Konkrete Fragen beantworte ich gerne telefonisch.

Psychotherapie und Coaching

Private Krankenkassen erstatten eine Psychotherapie nach Erstellen einer psychischen Diagnose. Die Kostenerstattung (Abrechnung gemäß Gebührenordnung der Heilpraktiker für Psychotherapie) variiert möglicherweise je nach gewähltem Tarif.

Die Dauer einer Psychotherapie oder eines Coachings beträgt – je nach Auftrag und Wunsch – 60, 75 oder 90 Minuten.

Das Honorar erfragen Sie gerne telefonisch bei mir.

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